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Kundeninformation Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023


Werte Kundschaft,

ab dem 01.01.2023 sind Restaurants, Imbissbetriebe, Bistros, Lieferdienste etc. verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter für den Verkauf angebotener Speisen und Getränke anzubieten.

Bestehen Einwegverpackungen aus Kunststoff, häufig ist es die Beschichtung, muss Mehrweg angeboten werden. Alternativ müssen mitgebrachte Behältnisse der Kunden befüllt werden, natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen. Dies gilt für den direkten Verzehr vor Ort, für die Mitnahme sowie für die Lieferung.

Wurden Speisen vorverpackt und nicht erst auf Kundenwunsch individuell befüllt, gilt die Mehrwegangebotspflicht nicht. Teller, Tüten und Folienverpackungen sind nicht betroffen. Für Getränkebecher gilt die Mehrwegangebotspflicht materialunabhängig.

Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer angeboten werden als das identische Produkt in der Einwegverpackung. Auf Mehrwegverpackungen darf allerdings Pfand erhoben werden. Die Betriebe sind verpflichtet, die von ihnen ausgegebenen Mehrwegbehälter wieder zurück zu nehmen. Auch muss gut sichtbar und lesbar auf die Mehrwegverpackungen und die Möglichkeit des Befüllens mitgebrachter Behälter hingewiesen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind kleinere Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80m². Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Für Betriebe mit mehreren Filialen zählt die Mitarbeiterzahl und Verkaufsfläche des gesamten Unternehmens.

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Wir bieten Ihnen in unserem Onlineshop preisgünstige Alternativen von Mehrwegverpackungen an.

Ihre Vorteile:

* Deutlich günstigere Anschaffungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Anbietern oder Pfandsystemen

* Durch Kostenersparnis kann die Pfandgebühr deutlich herabgesetzt werden, dies bedeutet weniger Belastung für den Endkunden.

* Große Auswahl an verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten, z. B. Menüschalen in versch. Teilungen, Suppenbecher, Feinkost, etc. 

Ihr Team von Burgenland-Verpackungen