Ab dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackDG).
Was ändert sich mit dem VerpackDG?
Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) werden die europäischen Vorgaben der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten klarer zu regeln und die Kreislaufwirtschaft weiter zu stärken.
Die wichtigste Änderung für unsere Kunden
Während nach dem bisherigen Verpackungsgesetz (VerpackG) häufig Unsicherheit darüber bestand, wer die Verpackung lizenzieren muss, stellt das neue VerpackDG die Verantwortung des verantwortlichen Herstellers bzw. Erstinverkehrbringers noch deutlicher in den Mittelpunkt.
Das bedeutet:
- Der Hersteller oder – bei importierten Verpackungen – der Erstinverkehrbringer in Deutschland ist für die gesetzlich vorgeschriebene Systembeteiligung und die Erfüllung der entsprechenden Pflichten verantwortlich.
- Die Kosten für die Systembeteiligung werden bereits in der Lieferkette berücksichtigt und sind im Verkaufspreis enthalten.
- Für Sie als Kunde fallen beim Kauf unserer Verpackungen keine zusätzlichen Lizenzgebühren an.
Was bedeutet das bei Burgenland Verpackungen?
Alle von uns angebotenen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind bereits ordnungsgemäß lizenziert.
Je nach Produkt erfolgt die Systembeteiligung:
- durch den jeweiligen deutschen Hersteller oder
- durch Burgenland Verpackungen als Erstinverkehrbringer der Verpackung in Deutschland.
Damit können Sie unsere Verpackungen ohne zusätzlichen Aufwand beziehen. Eine separate Auswahl oder Berechnung von Lizenz- bzw. Entsorgungsgebühren ist nicht mehr erforderlich.